Um unvermeidliche Sortierungsfehler zu erfassen, gelten diese Anforderungen jeweils nur für 95 Prozent der Partie; d.h. es dürfen bei vereinbarter A-Sortierung maximal 5 Prozent der Stückzahl B-Sortierung sein; bei vereinbarter B-Sortierung dürfen 5 Prozent der Stückzahl geringfügig von den Anforderungen abweichen, sie müssen jedoch in vollem Umfang der Funktion der B-Sortierung gerecht werden. Profilholz, das den Anforderungen der B-Sortierung nicht gerecht wird, wird als Ausschuß bezeichnet.
Nr. Merkmale
A-Sortierung
B-Sortierung
1 Äste
unzulässig: ausgefallene Äste über 10 mm Durchmesser zulässig: gesunde, festverwachsene Äste; kleine schwarze und schwarzumrandete Äste (bis 25 mm Durchmesser), mindestens einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine ausgefallene Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenausbrüchen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
unzulässig: ausgefallene und stärker angeschlagene Äste über 25 mm Durchmesser
2 Risse
unzulässig: durchgehende Risse zulässig: Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der einfachen Brettbreite sowie Haarrisse
zulässig
3 Kernröhre
unzulässig: größere Kernröhre (über 10 mm breit) zulässig: bei 20% der Stückzahl leichte Kernröhre von maximal halber Brettlänge
zulässig
4 Druckholz (Buchs, Rothärte)
zulässig: Buchsigkeit in geringem Umfang
zulässig: soweit das Verlegen möglich ist
5 Drehwuchs
zulässig: soweit die Verlegung möglich ist.
zulässig: soweit das Verlegen möglich ist
6 verkiente Stellen bei Kiefer
zulässig: leicht verkiente Stellen bei max. 10% der Stückzahl
zulässig
7 Harzgallen
zulässig: vereinzelte Harzgallen mit einer Fläche bis zu 2,5 cm² (max. 3 Harzgallen auf 1,5 m Brettlänge)
zulässig:
8 Rindeneinschluss
unzulässig: größerer Rindeneinschluß, der länger als die halbe Brettbreite ist.
zulässig
9 Insektenfraßstellen
unzulässig
zulässig: vereinzelt, bis 5% der Stückzahl
10 Verfärbungen
zulässig: geringe Verfärbungen (bis 10% der Oberfläche) bei 10% der Stückzahl, zulässig auf der Rückseite.
zulässig: Verfärbungen und feste farbige Streifen unzulässig: überwiegend verblaute Partien
11 Fäule
unzulässig
unzulässig
12 Bearbeitung
maßhaltig und gut gehobelt zulässig: vereinzelte ausgeflickte Stellen und kleinere Hobelfehler (z.B. leichte Aufrauhungen neben Ästen) Baumkante an der unteren Nutwange eines Profilbrettes auf einer Gesamtlänge von nicht mehr als 500 mm. Die Feder darf durch die Baumkante nicht geschwächt werden.
zulässig: Hobelfehler, soweit das Verlegen möglich ist; ausgeflickte Stellen; Baumkante, soweit die Verlegung und Stabilität nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nicht zulässig: Nicht maßhaltig passend gehobelte Ware